Leasingbewertungen

Leasingbewertungen für die Ermittlung des Restwertes


Leasingverträge für Fahrzeuge erfreuen sich nicht nur bei gewerblichen Kunden einer großen Resonanz. Das Fahrzeug darf gegen Zahlung einer monatlichen Rate für einen vorher vertraglich vereinbarten Zeitraum genutzt werden. Am Ende der Leasingzeit, die oftmals drei Jahre beträgt, entscheidet sich der Kunde, ob er das Fahrzeug kaufen und weiterfahren oder zurückgeben möchte. In beiden Fällen ist es notwendig, den Restwert des Autos zu ermitteln. Dieser bildet die Grundlage für den Kaufpreis oder die Abstandszahlung, die mit der Rückgabe des Fahrzeugs fällig werden kann. Für die Ermittlung des Restwertes werden verschiedene Kriterien berücksichtigt. Dazu gehören unter anderem die Laufleistung, die Ausstattung des Fahrzeugs und der Zustand bei der Übergabe zur Bewertung. Das Fahrzeug wird in der Werkstatt auf mögliche Probleme durchgecheckt. Am Ende der Bewertung steht der Marktwert, den der Wagen zum Zeitpunkt der Übergabe hat. Auf dieser Basis wird dann der Kaufvertrag geschlossen oder der Leasingvertrag durch die Rückführung des Wagens beendet.